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AGB’s

Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen von Bus- & Gruppenveranstaltern für die ab 01.07.2025 gebuchten Tages- & Mehrtagesfahrten

1. Buchung einer Pauschalreise  

1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg erfolgen. Jegliche Arten dieser Anmeldungen sind bindenden und daraufhin feste Buchen der Pauschalreisen, einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche. 

1.2. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach ist dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung auszuhändigen. 

Dazu ist der Reiseveranstalter bei kurzfristigen Buchungen weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn nicht verpflichtet. Ziff.1.1. gilt auch für elektronische Reiseanmeldungen, deren Zugang wir als Veranstalter Ihnen unverzüglich elektronisch bestätigen. 

Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich. 

1.4. Eine telefonische Anmeldung, gilt ebenfalls als feste, bindende Buchung. 

1.5. Leistungsträger (z.B. Hotels) sind vom Veranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt der Pauschalreise abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Veranstalters herausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. 

1.6. Orts-/Hotelprospekte und Internetausschreibungen, die nicht vom Veranstalter herausgegeben werden, sind für den Veranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarungen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder Inhalt der Leistungspflicht des Veranstalters gemacht wurden. 

2. Vermittelte Leistungen 

2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler. 

Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelte Leistung. 

Eine vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. 

3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten 

3.1. Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden vor Reisebeginn über allgemeine Pass- & Visumerfordernisse. 

3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. 

3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. kein gültiges Visum oder fehlende Impfung). 

Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend.

4. Zahlungen 

4.1. Wir bitten Sie, die Zahlung des Reisepreises gemäß dem Reisevertrag durchzuführen. Zahlen Sie bei Pauschalreisen nicht mehr als 20% des Reisepreises als Anzahlung und die Restzahlung nicht früher als zwanzig Tage vor Reiseantritt. Bei Tagesfahren bitten wir um Zahlung des gesamten Reisepreises innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Reisevertrages. Führen Sie bei der Zahlung bitte immer die auf dem Reisevertrag angeführte Zahlungsreferenz an. 

5. Leistungen 

5.1. Der Veranstalter hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Unterlagen zu übermitteln und nach fester, verbindlicher Buchung über eingetretene Änderungen zu unterrichten. 

6. Vertragsübernahme – Ersatzreisende 

6.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte & Pflichten aus der Pauschalreise eintritt, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Veranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. 

6.2. Der Reisende und der Dritte haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten. 

Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. 

7. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt & Abbruch der Reise 

7.1. Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen: 

7.2. Stornobedingungen bei Pauschalreisen 

Für Pauschalreisen:

bis 40 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises

39 bis 20 Tage vor Reiseantritt: 70 % des Reisepreises 

19 bis 0 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises

Bei Nicht-Erscheinen am Anreisetag 100 % des Reisepreises

Eine Servicepauschale von 20,- € pro Person (Kind/Erwachsener) wird  bei einer Stornierung jedenfalls fällig. 

7.3. Stornobedingungen bei Tagesfahrten 

bis 14 Tage vor Reiseantritt 30%

13 bis 7 Tage vor Reiseantritt 50 %

6 bis 0 Tage vor Reiseantritt 100%

Bei Nicht-Erscheinen am Anreisetag 100 % des Reisepreises

Eine Servicepauschale von 20,- € pro Person (Kind/Erwachsener) wird  bei einer Stornierung jedenfalls fällig. 

7.4. Reisen mit eingeschlossenen Veranstaltungen (Musical, Konzerte, Stadtführungen, Schiffsfahrten, …)

Für Reise mit eingeschlossenen Veranstaltungen gelten die Entschädigungspauschalen aus Ziff. 7.2. 

Zusätzlich fallen für im Reisepreis enthaltene bzw. zusätzlich gebuchte Eintrittskarten 100 % Stornokosten an. 

Eine Servicepauschale von 20,- € pro Person (Kind/Erwachsener) wird  bei einer Stornierung jedenfalls fällig. 

7.4. Der Rücktritt der Pauschalreise sollte in Textform gegenüber dem Veranstalter erfolgen. 

8. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden 

8.1. Grundsätzlich besteht nach Anmeldung kein Anspruch des Reisenden aus Änderungen des Vertrages. Der Veranstalter kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen. 

8.2. Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen etc. ein Bearbeitungsentgelt pauschaliert 25 EURO pro Gast verlangen, soweit er nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden nicht ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. 

9. Mindestteilnehmerzahl 

9.1. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn die Reise stornieren, wenn sich für die Pauschalreise weniger als 18 Personen angemeldet haben

9.2. Ist die Mindestteilnehmeranzahl nach Ziff.9.1 nicht erreicht und will der Veranstalter zurücktreten, hat der Veranstalter dies innerhalb folgender Fristen zu erklären: 

Mehrtagesfahrten: spätestens 21 Tage vor Abreise

Tagesfahrten: bis spätestens 7 Tage vor Abreise 

9.3. Tritt der Veranstalter von der Reise zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. 

10. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen 

10.1. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er en Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt. 

11. Ausschlussfrist und VerjährungGeltendmachung 

11.1. Die Ansprüche nach § 651i  Abs.3 Nr. 2 – 7 BGB sind gegenüber dem Veranstalter, geltend zu machen. 

11.2. Die Ansprüche des Reisenden lt. Ziff. 11.1.– ausgenommen Körperschäden – verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. 

Die Verjährung beginnt mit dem Ende der Pauschalreise. 

Stand: Juli 2025

Reiseveranstalter: 

Omnisbus Rupprecht

Geschäftsführer: 

Nadine Rupprecht

Geschäftsanschrift: 

Morschreuth-Kirchenstr. 19, 91327 Gößweinstein

Telefon: 09194/8295 

E-Mail: info@transporte-rupprecht.de